Jura
Universität zu Köln
Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Wirtschaftsrecht
Universität zu Köln
Institut für Öffentliches Recht - Abt. Staatsrecht
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Strafrecht Besonderer Teil I
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Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn
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Lst. für Straf-, Straf- prozessrecht und Rechtsphilosophie
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Staatsrecht III
Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn
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Debatten über die Rechtmäßigkeit von Online-Durchsuchungen, irreführende Werbung für Lebensmittel oder die Frage inwiefern passive Sterbehilfe mit einer Freiheitsstrafe geahndet werden kann; Gerichtsshows und Sendungen über Nachbarschafts- und Sorgerechtsstreitigkeiten: Die Nachrichten ebenso wie die Unterhaltungsindustrie greifen Tag für Tag Themen aus dem juristischen Bereich auf.
Aber wie wird man eigentlich Jurist und mit welchen Themen beschäftigt man sich im Jura-Studium und später im Beruf tatsächlich? Bürgerliches Gesetzbuch, Strafgesetzbuch, Grundgesetz – Juristen legen Gesetze aus und wenden sie auf Sachverhalte an, ob Auffahrunfälle, Fälle von Wirtschaftskriminalität oder Verstöße gegen das Völkerrecht. Das Studium besteht im Kern aus den drei Hauptgebieten des Rechts:
Was erwartet dich nun, wenn du dich für ein Jura-Studium entscheidest? Die klassische juristische Ausbildung ist zweigeteilt. Nach acht Semestern Studium folgt die Erste Juristische Prüfung (Erstes Staatsexamen). Daran schließt sich ein zweijähriges ReferendariatEin Staatsexamen ist eine Abschlussprüfung, die von einer staatlichen Behörde durchgeführt wird. Die Prüfung basiert somit auf staatlichen Standards und berechtigt zur Ausübung eines staatlich geregelten Berufes. So gehören beispielsweise die Studiengänge Medizin, Jura und Lehramt zu denjenigen, die mit einem Staatsexamen bzw. mehreren Staatsexamina abgeschlossen werden. und die Zweite Juristische Staatsprüfung (Zweites Staatsexamen) an.
Zu Beginn des Studiums lernst du alle drei oben genannten Hauptgebiete und weitere Grundlagenfächer wie Rechtsgeschichte, Rechtsphilosophie oder Methodenlehre kennen. Dieses GrundstudiumDie Unterscheidung zwischen Grund- und Hauptstudium war insbesondere bei Diplom- und Magisterstudiengängen gebräuchlich. Im Rahmen des Bachelors sind diese Begriffe nur noch selten anzutreffen. Aktuell sind sie noch bei Examensstudiengängen. Das Grundstudium umfasst die ersten Semester des Studiums. Dort lernst du die wissenschaftlichen Methoden und allgemeinen Grundlagen des jeweiligen Fachs kennen. Im Hauptstudium vertiefst du dann diese Kenntnisse und wendest sie auf spezielle Sachverhalte an. In diesem zweiten Abschnitt des Studiums kannst du dich oft auf einen Bereich deines Faches spezialisieren und wählen, welche angebotenen Veranstaltungen du dazu besuchen möchtest. wird in der Regel mit einer Zwischenprüfung abgeschlossen, die zumeist aus mehreren Prüfungsteilen besteht.
Im HauptstudiumDie Unterscheidung zwischen Grund- und Hauptstudium war insbesondere bei Diplom- und Magisterstudiengängen gebräuchlich. Im Rahmen des Bachelors sind diese Begriffe nur noch selten anzutreffen. Aktuell sind sie noch bei Examensstudiengängen. Das Grundstudium umfasst die ersten Semester des Studiums. Dort lernst du die wissenschaftlichen Methoden und allgemeinen Grundlagen des jeweiligen Fachs kennen. Im Hauptstudium vertiefst du dann diese Kenntnisse und wendest sie auf spezielle Sachverhalte an. In diesem zweiten Abschnitt des Studiums kannst du dich oft auf einen Bereich deines Faches spezialisieren und wählen, welche angebotenen Veranstaltungen du dazu besuchen möchtest., also etwa nach dem vierten Semester, stehen weitere Rechtsgebiete des Zivilrechts, Strafrechts und öffentlichen Rechts auf den Stundenplan.

Etwa ab dem sechsten Semester kannst du dann einen Schwerpunktbereich wählen. In diesem werden spezielle Rechtsgebiete vertieft. Beispielsweise kann man sich auf Arbeits- und Versicherungsrecht, Unternehmensrecht, Urheberrecht, Medizinrecht genauso wie auf Umweltrecht, Medienrecht, Europa- & Völkerrecht oder etwa auf Kriminologie, Jugendstrafrecht oder Völkerstrafrecht spezialisieren. Dies ist nur ein sehr kleiner Ausschnitt. Die Schwerpunktbereiche unterscheiden sich deutlich zwischen einzelnen Hochschulen. Schau dazu doch einfach mal auf die Homepages der juristischen Fakultäten.
Während des Studiums sind außerdem zwei oder drei Praktika von – in der Regel – insgesamt drei Monaten Pflicht. Wo diese absolviert werden können (z.B. am Gericht, bei der Staatsanwaltschaft in Anwaltskanzleien, aber auch in Unternehmen, Verbänden oder der Verwaltung), unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland. Besucht werden muss zudem zumeist eine fremdsprachliche Veranstaltung.
Nach dem HauptstudiumDie Unterscheidung zwischen Grund- und Hauptstudium war insbesondere bei Diplom- und Magisterstudiengängen gebräuchlich. Im Rahmen des Bachelors sind diese Begriffe nur noch selten anzutreffen. Aktuell sind sie noch bei Examensstudiengängen. Das Grundstudium umfasst die ersten Semester des Studiums. Dort lernst du die wissenschaftlichen Methoden und allgemeinen Grundlagen des jeweiligen Fachs kennen. Im Hauptstudium vertiefst du dann diese Kenntnisse und wendest sie auf spezielle Sachverhalte an. In diesem zweiten Abschnitt des Studiums kannst du dich oft auf einen Bereich deines Faches spezialisieren und wählen, welche angebotenen Veranstaltungen du dazu besuchen möchtest. wird dann der staatliche Teil der Ersten Juristischen Prüfung (sog. Pflichtfachprüfung) abgelegt.
Im zweijährigen ReferendariatEin Staatsexamen ist eine Abschlussprüfung, die von einer staatlichen Behörde durchgeführt wird. Die Prüfung basiert somit auf staatlichen Standards und berechtigt zur Ausübung eines staatlich geregelten Berufes. So gehören beispielsweise die Studiengänge Medizin, Jura und Lehramt zu denjenigen, die mit einem Staatsexamen bzw. mehreren Staatsexamina abgeschlossen werden. (sog. juristischer Vorbereitungsdienst) durchläufst du als angehender Jurist in der Regel fünf Stationen, wobei der Aufbau des Referendariats ebenfalls vom jeweiligen Bundesland abhängt. Als Referendar machst du u.a. Station beim Zivilgericht, bei der Staatsanwaltschaft, bei der Verwaltung und bei einer Anwaltskanzlei. In dieser Zeit wird das Verfahrensrecht vertieft und die praktische Arbeitsweise erlernt. Das Zweite Juristische StaatsexamenEin Staatsexamen ist eine Abschlussprüfung, die von einer staatlichen Behörde durchgeführt wird. Die Prüfung basiert somit auf staatlichen Standards und berechtigt zur Ausübung eines staatlich geregelten Berufes. So gehören beispielsweise die Studiengänge Medizin, Jura und Lehramt zu denjenigen, die mit einem Staatsexamen bzw. mehreren Staatsexamina abgeschlossen werden. schließt die Referendariatszeit ab.
Zum großen Teil sind Inhalte und Ablauf des klassischen Jura-Studiums als Examensstudium – abgesehen von den zur Wahl stehenden Schwerpunkten im HauptstudiumDie Unterscheidung zwischen Grund- und Hauptstudium war insbesondere bei Diplom- und Magisterstudiengängen gebräuchlich. Im Rahmen des Bachelors sind diese Begriffe nur noch selten anzutreffen. Aktuell sind sie noch bei Examensstudiengängen. Das Grundstudium umfasst die ersten Semester des Studiums. Dort lernst du die wissenschaftlichen Methoden und allgemeinen Grundlagen des jeweiligen Fachs kennen. Im Hauptstudium vertiefst du dann diese Kenntnisse und wendest sie auf spezielle Sachverhalte an. In diesem zweiten Abschnitt des Studiums kannst du dich oft auf einen Bereich deines Faches spezialisieren und wählen, welche angebotenen Veranstaltungen du dazu besuchen möchtest. – deutschlandweit standardisiert.
Mittlerweile kannst du Jura aber auch im Bachelor-/Master-System studieren. Diese Abschlüsse sind (noch) vergleichsweise selten und ermöglichen nicht unmittelbar das zweijährige ReferendariatEin Staatsexamen ist eine Abschlussprüfung, die von einer staatlichen Behörde durchgeführt wird. Die Prüfung basiert somit auf staatlichen Standards und berechtigt zur Ausübung eines staatlich geregelten Berufes. So gehören beispielsweise die Studiengänge Medizin, Jura und Lehramt zu denjenigen, die mit einem Staatsexamen bzw. mehreren Staatsexamina abgeschlossen werden.. Der Bachelor-Abschluss zielt im Allgemeinen auf eine juristische Tätigkeit in der Wirtschaft.

Daneben gibt es an Universitäten sehr vereinzelt Bachelor-Studiengänge, die sich ausschließlich mit speziellen Rechtsgebieten beschäftigen, wie beispielsweise Law in Context, Politik und Recht oder German and Polish Law.
Auch Fachhochschulen bieten einzelne spezialisierte Studiengänge mit juristischen Inhalten (z.B. Wirtschaftrecht) als Bachelor-Studiengänge an. Inhalte und Schwerpunktsetzung sind hierbei ganz verschieden. Ein Blick auf die einzelnen Homepages der jeweiligen HochschuleEin Staatsexamen ist eine Abschlussprüfung, die von einer staatlichen Behörde durchgeführt wird. Die Prüfung basiert somit auf staatlichen Standards und berechtigt zur Ausübung eines staatlich geregelten Berufes. So gehören beispielsweise die Studiengänge Medizin, Jura und Lehramt zu denjenigen, die mit einem Staatsexamen bzw. mehreren Staatsexamina abgeschlossen werden. zum Studiengang ist hier sehr hilfreich.
Das Jura-Studium ist erfolgreich abgeschlossen – und was kommt danach? „Volljuristen“, also Juristen, die erfolgreich das Zweite StaatsexamenEin Staatsexamen ist eine Abschlussprüfung, die von einer staatlichen Behörde durchgeführt wird. Die Prüfung basiert somit auf staatlichen Standards und berechtigt zur Ausübung eines staatlich geregelten Berufes. So gehören beispielsweise die Studiengänge Medizin, Jura und Lehramt zu denjenigen, die mit einem Staatsexamen bzw. mehreren Staatsexamina abgeschlossen werden. abgeschlossen haben, sind überwiegend als Rechtsanwälte tätig. Ein kleinerer Teil wird Staatsanwalt oder Richter – Voraussetzung dafür ist jedoch meist mindestens ein „voll befriedigend“ in beiden Prüfungen, was aber nur ein kleiner Teil der Studenten bzw. Referendare erreicht. Juristen sind aber nicht nur auf die „klassischen“ juristischen Berufe beschränkt. Mit einer Zusatzausbildung kannst du z.B. auch Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer werden. Grundsätzlich sind Juristen häufig in den folgenden Institutionen und Berufen beschäftigt:
Wenn du jetzt neugierig geworden bist, schau doch einfach einmal unsere Berufsporträts durch – dort berichten Juristen aus ihrer Sicht über ihren Beruf und Arbeitsalltag.