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Uni-Lexikon F.A.Q.
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  • Student,
    10. Semester

    Jura

    Universität zu Köln

  • Prof. Dr. Barbara Grunewald

    Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Wirtschaftsrecht

    Universität zu Köln

  • Prof. Dr. Dr. Udo Di Fabio

    Institut für Öffentliches Recht - Abt. Staatsrecht

    Universität Bonn

  • Vorlesung

    Strafrecht Besonderer Teil I

    Universität Regensburg

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    8. Semester

    Jura

    Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn

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    4. Semester

    Jura

    Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn

  • Prof. Dr. Michael Pawlik LL.M.

    Lst. für Straf-, Straf- prozessrecht und Rechtsphilosophie

    Univ. Regensburg

  • Lena-Katharina,
    6. Semester

    Jura

    Universität Regensburg

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    6. Semester

    Jura

    Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg

  • Konstantin,
    6. Semester

    Jura

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    2. Semester

    Jura

    Universität zu Köln

  • Vorlesung

    Staatsrecht III

    Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn

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    8. Semester

    Jura

    Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn

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    6. Semester

    Jura

    Universität Regensburg

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    Jura

    Universität zu Köln

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    7. Semester

    Jura

    Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn

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Worum geht es im Jura-Studium?

Debatten über die Rechtmäßigkeit von Online-Durchsuchungen, irreführende Werbung für Lebensmittel oder die Frage inwiefern passive Sterbehilfe mit einer Freiheitsstrafe geahndet werden kann; Gerichtsshows und Sendungen über Nachbarschafts- und Sorgerechtsstreitigkeiten: Die Nachrichten ebenso wie die Unterhaltungsindustrie greifen Tag für Tag Themen aus dem juristischen Bereich auf.

Aber wie wird man eigentlich Jurist und mit welchen Themen beschäftigt man sich im Jura-Studium und später im Beruf tatsächlich? Bürgerliches Gesetzbuch, Strafgesetzbuch, Grundgesetz – Juristen legen Gesetze aus und wenden sie auf Sachverhalte an, ob Auffahrunfälle, Fälle von Wirtschaftskriminalität oder Verstöße gegen das Völkerrecht. Das Studium besteht im Kern aus den drei Hauptgebieten des Rechts:

  • Zivilrecht – hierin beschäftigst du dich mit verschiedensten Arten von Verträgen, wie z.B. Kaufverträgen, Mietverträgen, Arbeitsverträgen, aber auch mit Hypotheken, Testamenten, der Ehe, Handelsgesellschaften ebenso wie mit deliktischen Ansprüchen wie etwa Schadensersatz wegen Verletzung von Körper oder Eigentum usw.
  • Öffentliches Recht – welches sich einerseits mit dem Verhältnis zwischen Staat und Bürger beschäftigt, z.B. wenn die Behörde eine Baugenehmigung versagt, die Polizei eine Demonstration auflöst oder einen PKW abgeschleppt, das Gesundheitsamt eine Gaststätte schließt oder einer Lehrerin verboten wird, während des Unterrichts an einer öffentlichen Schule ein Kopftuch zu tragen. Oftmals stehen hierbei die Grundrechte wie etwa Meinungsfreiheit, Versammlungsfreiheit, Gleichheit, Religionsfreiheit oder das allgemeine Persönlichkeitsrecht im Mittelpunkt. Das öffentliche Recht beschäftigt sich zudem aber auch mit dem Staatsaufbau (z.B. Funktionen von Parlament, Regierung, Bundespräsident etc.) und dem Verhältnis von Staaten untereinander (Völkerrecht) sowie supranationalen Institutionen (z.B. der EU).
  • Strafrecht – Bestrafung von Vergehen bzw. Verbrechen wie z.B. Mord, Diebstahl, Betrug, Raub, Beleidigung, Vollrausch, Nötigung oder Sachbeschädigung.

Wie ist das Studium aufgebaut?

Was erwartet dich nun, wenn du dich für ein Jura-Studium entscheidest? Die klassische juristische Ausbildung ist zweigeteilt. Nach acht Semestern Studium folgt die Erste Juristische Prüfung (Erstes Staatsexamen). Daran schließt sich ein zweijähriges ReferendariatEin Staatsexamen ist eine Abschlussprüfung, die von einer staatlichen Behörde durchgeführt wird. Die Prüfung basiert somit auf staatlichen Standards und berechtigt zur Ausübung eines staatlich geregelten Berufes. So gehören beispielsweise die Studiengänge Medizin, Jura und Lehramt zu denjenigen, die mit einem Staatsexamen bzw. mehreren Staatsexamina abgeschlossen werden. und die Zweite Juristische Staatsprüfung (Zweites Staatsexamen) an.

Zu Beginn des Studiums lernst du alle drei oben genannten Hauptgebiete und weitere Grundlagenfächer wie Rechtsgeschichte, Rechtsphilosophie oder Methodenlehre kennen. Dieses GrundstudiumDie Unterscheidung zwischen Grund- und Hauptstudium war insbesondere bei Diplom- und Magisterstudiengängen gebräuchlich. Im Rahmen des Bachelors sind diese Begriffe nur noch selten anzutreffen. Aktuell sind sie noch bei Examensstudiengängen. Das Grundstudium umfasst die ersten Semester des Studiums. Dort lernst du die wissenschaftlichen Methoden und allgemeinen Grundlagen des jeweiligen Fachs kennen. Im Hauptstudium vertiefst du dann diese Kenntnisse und wendest sie auf spezielle Sachverhalte an. In diesem zweiten Abschnitt des Studiums kannst du dich oft auf einen Bereich deines Faches spezialisieren und wählen, welche angebotenen Veranstaltungen du dazu besuchen möchtest. wird in der Regel mit einer Zwischenprüfung abgeschlossen, die zumeist aus mehreren Prüfungsteilen besteht.

Im HauptstudiumDie Unterscheidung zwischen Grund- und Hauptstudium war insbesondere bei Diplom- und Magisterstudiengängen gebräuchlich. Im Rahmen des Bachelors sind diese Begriffe nur noch selten anzutreffen. Aktuell sind sie noch bei Examensstudiengängen. Das Grundstudium umfasst die ersten Semester des Studiums. Dort lernst du die wissenschaftlichen Methoden und allgemeinen Grundlagen des jeweiligen Fachs kennen. Im Hauptstudium vertiefst du dann diese Kenntnisse und wendest sie auf spezielle Sachverhalte an. In diesem zweiten Abschnitt des Studiums kannst du dich oft auf einen Bereich deines Faches spezialisieren und wählen, welche angebotenen Veranstaltungen du dazu besuchen möchtest., also etwa nach dem vierten Semester, stehen weitere Rechtsgebiete des Zivilrechts, Strafrechts und öffentlichen Rechts auf den Stundenplan.

Etwa ab dem sechsten Semester kannst du dann einen Schwerpunktbereich wählen. In diesem werden spezielle Rechtsgebiete vertieft. Beispielsweise kann man sich auf Arbeits- und Versicherungsrecht, Unternehmensrecht, Urheberrecht, Medizinrecht genauso wie auf Umweltrecht, Medienrecht, Europa- & Völkerrecht oder etwa auf Kriminologie, Jugendstrafrecht oder Völkerstrafrecht spezialisieren. Dies ist nur ein sehr kleiner Ausschnitt. Die Schwerpunktbereiche unterscheiden sich deutlich zwischen einzelnen Hochschulen. Schau dazu doch einfach mal auf die Homepages der juristischen Fakultäten.

Während des Studiums sind außerdem zwei oder drei Praktika von – in der Regel – insgesamt drei Monaten Pflicht. Wo diese absolviert werden können (z.B. am Gericht, bei der Staatsanwaltschaft in Anwaltskanzleien, aber auch in Unternehmen, Verbänden oder der Verwaltung), unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland. Besucht werden muss zudem zumeist eine fremdsprachliche Veranstaltung.

Nach dem HauptstudiumDie Unterscheidung zwischen Grund- und Hauptstudium war insbesondere bei Diplom- und Magisterstudiengängen gebräuchlich. Im Rahmen des Bachelors sind diese Begriffe nur noch selten anzutreffen. Aktuell sind sie noch bei Examensstudiengängen. Das Grundstudium umfasst die ersten Semester des Studiums. Dort lernst du die wissenschaftlichen Methoden und allgemeinen Grundlagen des jeweiligen Fachs kennen. Im Hauptstudium vertiefst du dann diese Kenntnisse und wendest sie auf spezielle Sachverhalte an. In diesem zweiten Abschnitt des Studiums kannst du dich oft auf einen Bereich deines Faches spezialisieren und wählen, welche angebotenen Veranstaltungen du dazu besuchen möchtest. wird dann der staatliche Teil der Ersten Juristischen Prüfung (sog. Pflichtfachprüfung) abgelegt.

Im zweijährigen ReferendariatEin Staatsexamen ist eine Abschlussprüfung, die von einer staatlichen Behörde durchgeführt wird. Die Prüfung basiert somit auf staatlichen Standards und berechtigt zur Ausübung eines staatlich geregelten Berufes. So gehören beispielsweise die Studiengänge Medizin, Jura und Lehramt zu denjenigen, die mit einem Staatsexamen bzw. mehreren Staatsexamina abgeschlossen werden. (sog. juristischer Vorbereitungsdienst) durchläufst du als angehender Jurist in der Regel fünf Stationen, wobei der Aufbau des Referendariats ebenfalls vom jeweiligen Bundesland abhängt. Als Referendar machst du u.a. Station beim Zivilgericht, bei der Staatsanwaltschaft, bei der Verwaltung und bei einer Anwaltskanzlei. In dieser Zeit wird das Verfahrensrecht vertieft und die praktische Arbeitsweise erlernt. Das Zweite Juristische StaatsexamenEin Staatsexamen ist eine Abschlussprüfung, die von einer staatlichen Behörde durchgeführt wird. Die Prüfung basiert somit auf staatlichen Standards und berechtigt zur Ausübung eines staatlich geregelten Berufes. So gehören beispielsweise die Studiengänge Medizin, Jura und Lehramt zu denjenigen, die mit einem Staatsexamen bzw. mehreren Staatsexamina abgeschlossen werden. schließt die Referendariatszeit ab.

Welche Besonderheiten gibt es?

Zum großen Teil sind Inhalte und Ablauf des klassischen Jura-Studiums als Examensstudium – abgesehen von den zur Wahl stehenden Schwerpunkten im HauptstudiumDie Unterscheidung zwischen Grund- und Hauptstudium war insbesondere bei Diplom- und Magisterstudiengängen gebräuchlich. Im Rahmen des Bachelors sind diese Begriffe nur noch selten anzutreffen. Aktuell sind sie noch bei Examensstudiengängen. Das Grundstudium umfasst die ersten Semester des Studiums. Dort lernst du die wissenschaftlichen Methoden und allgemeinen Grundlagen des jeweiligen Fachs kennen. Im Hauptstudium vertiefst du dann diese Kenntnisse und wendest sie auf spezielle Sachverhalte an. In diesem zweiten Abschnitt des Studiums kannst du dich oft auf einen Bereich deines Faches spezialisieren und wählen, welche angebotenen Veranstaltungen du dazu besuchen möchtest. – deutschlandweit standardisiert.

Mittlerweile kannst du Jura aber auch im Bachelor-/Master-System studieren. Diese Abschlüsse sind (noch) vergleichsweise selten und ermöglichen nicht unmittelbar das zweijährige ReferendariatEin Staatsexamen ist eine Abschlussprüfung, die von einer staatlichen Behörde durchgeführt wird. Die Prüfung basiert somit auf staatlichen Standards und berechtigt zur Ausübung eines staatlich geregelten Berufes. So gehören beispielsweise die Studiengänge Medizin, Jura und Lehramt zu denjenigen, die mit einem Staatsexamen bzw. mehreren Staatsexamina abgeschlossen werden.. Der Bachelor-Abschluss zielt im Allgemeinen auf eine juristische Tätigkeit in der Wirtschaft.

Daneben gibt es an Universitäten sehr vereinzelt Bachelor-Studiengänge, die sich ausschließlich mit speziellen Rechtsgebieten beschäftigen, wie beispielsweise Law in Context, Politik und Recht oder German and Polish Law.

Auch Fachhochschulen bieten einzelne spezialisierte Studiengänge mit juristischen Inhalten (z.B. Wirtschaftrecht) als Bachelor-Studiengänge an. Inhalte und Schwerpunktsetzung sind hierbei ganz verschieden. Ein Blick auf die einzelnen Homepages der jeweiligen HochschuleEin Staatsexamen ist eine Abschlussprüfung, die von einer staatlichen Behörde durchgeführt wird. Die Prüfung basiert somit auf staatlichen Standards und berechtigt zur Ausübung eines staatlich geregelten Berufes. So gehören beispielsweise die Studiengänge Medizin, Jura und Lehramt zu denjenigen, die mit einem Staatsexamen bzw. mehreren Staatsexamina abgeschlossen werden. zum Studiengang ist hier sehr hilfreich.

Wo und als was arbeiten Juristen?

Das Jura-Studium ist erfolgreich abgeschlossen – und was kommt danach? „Volljuristen“, also Juristen, die erfolgreich das Zweite StaatsexamenEin Staatsexamen ist eine Abschlussprüfung, die von einer staatlichen Behörde durchgeführt wird. Die Prüfung basiert somit auf staatlichen Standards und berechtigt zur Ausübung eines staatlich geregelten Berufes. So gehören beispielsweise die Studiengänge Medizin, Jura und Lehramt zu denjenigen, die mit einem Staatsexamen bzw. mehreren Staatsexamina abgeschlossen werden. abgeschlossen haben, sind überwiegend als Rechtsanwälte tätig. Ein kleinerer Teil wird Staatsanwalt oder Richter – Voraussetzung dafür ist jedoch meist mindestens ein „voll befriedigend“ in beiden Prüfungen, was aber nur ein kleiner Teil der Studenten bzw. Referendare erreicht. Juristen sind aber nicht nur auf die „klassischen“ juristischen Berufe beschränkt. Mit einer Zusatzausbildung kannst du z.B. auch Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer werden. Grundsätzlich sind Juristen häufig in den folgenden Institutionen und Berufen beschäftigt:

  • Anwaltskanzleien – z.B. als Rechtsanwalt oder Notar
  • Gericht – z.B. als Staatsanwalt oder Richter
  • Öffentliche Verwaltung – z.B. als Referent in bestimmten Sachgebieten der Verwaltung
  • Wirtschaft – z.B. als Wirtschaftsjurist oder Anwalt in der Rechtsabteilung eines Unternehmens (Syndikus)
  • Internationale Organisationen – z.B. als Referent bei EU, UN, OECD etc.
  • Parteien – z.B. als Referent eines Abgeordneten
  • Verbände/Stiftungen – z.B. als Referent zu bestimmten Fachgebieten
  • Steuerberatung – z.B. als selbständiger Steuerberater
  • Wirtschaftsprüfung – z.B. als Auditor

Wenn du jetzt neugierig geworden bist, schau doch einfach einmal unsere Berufsporträts durch – dort berichten Juristen aus ihrer Sicht über ihren Beruf und Arbeitsalltag.